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Kontakt : Jobs : Unsere Hausordnung | ||||||
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Gut zu wissen |
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| Einlass Jede Frau und jeder Mann ab 18 Jahren ist als Gast im Boiler Club willkommen – ausgenommen sind aber Personen, die aufgrund ihres Verhaltens den Betrieb stören könnten oder mit einem Hausverbot belegt worden sind. Insbesondere betrunkenen, verkleideten und störenden Personen wird kein Einlass gewährt. Zurückhaltend sind wir bei grösseren Gruppierungen, da sich andere Gäste durch die Gruppendynamik gestört fühlen könnten. Wird der Einlass nicht gewährt, so richtet sich dieser Entscheid nicht gegen die betroffene Person oder deren Persönlichkeit, sondern gegen ihr Verhalten oder Zustand im Zeitpunkt der Veranstaltung. Der Boiler Club ist ein privater Betrieb. Es gibt kein Recht auf Einlass. Zutritt und Bedienung können jederzeit ohne Begründung verwehrt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Personen mehr einlassen können, wenn der Club ausverkauft ist. Es lohnt sich, früh genug zu kommen. Preis Der Eintritt kostet normalerweise Fr. 13.-, bei Gastveranstaltungen jeweils Fr.15.- und bei Konzerten oder DJs aus dem Ausland bis Fr. 18.-. Es gibt einen Boiler Pass, mit dem man nach zehn Eintritten einen Gratiseintritt erhält. Mitgliedern von Kanal K wird in der ersten Stunde ein Rabatt von 50 % gewährt. Offizielle Boiler-Club-Freieintritte gelten nur bei Eigenveranstaltungen. Letzte Runde und Feierabend |
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