Jede Frau und jeder Mann ab 18 Jahren ist als Gast im Boiler Club willkommen – ausgenommen sind Personen, die aufgrund ihres Verhaltensden Betrieb stören könnten oder mit einem Hausverbot belegt worden sind der Zutritt kann jedoch jederzeit ohne Begründung verwehrt werden.
Den Gästen und den Mitarbeitenden wird mit Respekt begegnet. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wir sind berechtigt einen Ausweis zu verlangen und jeder zeit Jacken und Taschen zu kontrollieren.
Das Kommen und Gehen hat ruhig zu erfolgen. Die Gäste sind angehalten,auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und Nachtruhestörungen zu vermeiden.
Im Boiler Club nicht erlaubt sind:
• Gefälschte Ausweise
• Gefährliche Gegenstände
• Rauchen
• Das Konsumieren von mitgebrachten Ess- oder Trinkwaren
• Gewalt, Diebstahl, Beschädigungen, Konsumexzesse sowie sexuelle und rassistische Übergriffe
• Der Konsum von Drogen
• Das Handeln mit Drogen und Betäubungsmitteln
• Das Verlassen des Clubs mit Gläsern, Bechern, Flaschen oder Büchsen
• Das Wegwerfen von Abfall und Urinieren rund um die Lokalität
Betrunkenen Personen wird kein Alkohol ausgeschenkt. Unsere Bar schliesst um 03.45 Uhr.
Unser Club wird mit einem Pegel bis max. 100 dB(A) beschallt. Als Ausgleichszone steht unsere Lounge zur Verfügung. Gehörschutzpfropfen werden im Treppenabgang gratis abgegeben.
Bei Verstössen gegen die Hausordnung muss mit einem Hausverbot oder einer Anzeige gerechnet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Hausverboten ein Foto der betreffenden Person aufgenommen werden kann. Die Daten dürfen unter den Mitgliederclubs «Safer Clubbing» ausgetauscht werden und können zu einem Safer-Clubbing-Hausverbot führen. Die Hausordnung ist beim Eingangsbereich für jedermann ersichtlich angebracht. Jeder Gast akzeptiert die Hausordnung wie auch die bei Fehlverhalten resultierenden Massnahmen mit dem Betreten des Clubs. |